Wir sind Hersteller von Bilderrahmen aus Holz und Aluminium.

Wir führen Bilderrahmen in Profilbreiten von 1 bis 10 cm.

Bilderrahmen gibt es in vielfältigster Profil- und Farbgebung.

Mit Bilderrahmen kann man leere Wände gestalten.

Mit Bilderrahmen wirken Räume interessanter, lebendiger und schöner.

Bilderrahmen schaffen positive Lebensräume.

Bilderrahmen gestalten einen Lebensraum und schaffen Eindrücke.

Qualitativ hochwertige Bilderrahmen finden Sie in speziellen Fachhandelsgeschäften.

Qualifiziertes Fachpersonal unterstüzt Sie bei der Auswahl von Bilderrahmen.

Hochwertige Bilderrahmen mit Echtgold und Weißgold erhalten Sie im Facheinzelhandel.

Bilderrahmen mit Spezialglas schützen Ihr Bild vor schädlichen UV-Strahlen.

Bilderrahmen werden zum Teil in sehr aufwändiger Handarbeit hergestellt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 28/2009
 
der Aicham Larson-Juhl GmbH, Neu-Ulm

1.         Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Aicham Larson-Juhl gelten nur gegenüber Kaufleuten.
1.2 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Aicham Larson-Juhl er­folgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Die Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware und damit verbundener Leistungen als ange­nommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts­bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.         Preise
2.1 Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Soweit steuerrechtlich notwendig hat der Kunde sie zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten. Die Kosten der Verpackung, sowie Transportkosten und etwaige Transportversicherungen hat der Kunde zu zahlen. Bei Auslandslieferungen gehen Zollkosten und Gebühren zu Lasten des Kunden.
2.2 Die Preise der Firma Aicham Larson-Juhl sind freibleibend. Preiserhöhungen gegenüber dem ursprünglichen Angebot werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Soweit der Kunde einer Preiserhöhung unverzüglich widerspricht, kann die Firma Aicham Larson-Juhl wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder zum ursprünglich vereinbarten Preis liefern. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber der Firma Aicham Larson-Juhl sind ausgeschlossen.
3.         Angebote
3.1 Die Angebote der Firma Aicham Larson-Juhl sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Muster, Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsangaben sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wird. Da Rohstoffe unterschiedlich ausfallen, muss sich die Firma Aicham Larson-Juhl Abweichungen in Farbe und Maserung vorbehalten.
3.3 Aufträge des Kunden gelten als zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Aicham Larson-Juhl verbindlich angenommen, wenn nicht innerhalb von acht Tagen nach Auftragseingang schriftlich die Ablehnung erklärt wurde.
4.          Liefer- und Leistungszeit
4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferfrist wird durch Aufgabe zum Transport gewahrt.
4.2 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma Aicham Larson-Juhl setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus.
4.3 Soweit die Firma Aicham Larson-Juhl infolge höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert ist, wird sie für die Zeit, die notwendig ist, um den für die Durchführung des Vertrags notwendigen Zustand wiederherzustellen, von ihrer Leistungspflicht entbunden. Soweit der Firma Aicham Larson-Juhl Umstände bekannt werden, die sie vor­aussichtlich an der termingerechten Lieferung/Leistung hindern werden, wird sie den Kunden hierüber informieren.
4.4 Die Firma Aicham Larson-Juhl ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Diese gelten als selbständige Leistung.
4.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist die Firma Aicham Larson-Juhl berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ist die Firma Aicham Larson-Juhl berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Firma Aicham Larson-Juhl macht in diesem Fall einen Schadensersatz in Höhe von 35 % des Auftragwerts geltend, soweit nicht der Kunde einen geringeren, bzw. die Firma Aicham Larson-Juhl einen höheren Schaden nachweist.
5.         Gefahrübergang
Die Gefahr einer nachträglich zufällig eintretenden Unmöglichkeit oder Verschlech­terung des Leistungsgegenstands geht auf den Kunden über, sobald die Ware an das den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist, oder zum Zwecke der Versendung das Lager der Firma Aicham Larson-Juhl verlassen hat. Wird der Versand ohne Verschulden der Firma Aicham Larson-Juhl unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6.          Zahlungsbedingungen
6.1Die Rechnungen der Firma Aicham Larson-Juhl sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto.
6.2 Die Firma Aicham Larson-Juhl ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmun­gen des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Über die Art der Verrechnung wird die Firma Aicham Larson-Juhl den Kunden informieren.
6.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Aicham Larson-Juhl über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung dann als erfolgt, wenn der Scheck von einer Bank eingelöst wird.
6.4 Gerät der Kunde in Verzug, ist die Firma Aicham Larson-Juhl dazu berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basis­zinssatz zu verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Firma Aicham Larson-Juhl, einen darüber hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
6.5 Werden der Firma Aicham Larson-Juhl Umstände bekannt, die die Kredit­würdigkeit des Kunden in Frage stellen, wird insbesondere ein Scheck nicht ein­gelöst oder stellt der Kunde Zahlungen an die Firma Aicham Larson-Juhl ein, so ist die Firma Aicham Larson-Juhl berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. 
6.6 Eine Aufrechnung gegenüber der Firma Aicham Larson-Juhl kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von der Firma Aicham Larson-Juhl anerkannten Forderungen erfolgen.
6.7 Der Kunde trägt die Kosten des Geldverkehrs. Hierzu zählen insbesondere Diskont- und Einzugsspesen. Bei Akkreditiven und Inkassozahlungen trägt der Kunde alle im In- und Ausland anfallenden Kosten und Spesen.
7.          Eigentumsvorbehalt
7.1Die Firma Aicham Larson-Juhl behält sich bis zur Zahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum an den durch sie gelieferten Waren vor. Auf Verlangen des Kunden gibt die Firma Aicham Larson-Juhl ihr zustehende Sicherheiten frei, soweit der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Eingriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum unter dem Hinweis auf die Rechte der Firma Aicham Larson-Juhl abzuwehren und die Firma Aicham Larson-Juhl über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3 Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswer te der Fa. Aicham Larson-Juhl bereits jetzt an die Fa. Aicham Larson-Juhl abgetreten werden.
7.4 Eine Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung der gelieferten Ware durch den Kunden wird stets für die Firma Aicham Larson-Juhl vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, nicht der Firma Aicham Larson-Juhl gehörenden Gegen­ständen verarbeitet oder vermischt, erwirbt die Firma Aicham Larson-Juhl Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Ver­mischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, hat der Kunde der Firma Aicham Larson-Juhl anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
7.5 Muster jeglicher Art, die von der Fa. Aicham Larson-Juhl GmbH ohne Berechnung abgegeben werden, bleiben Eigentum der Fa. Aicham Larson-Juhl GmbH.
8.         Mängelansprüche
8.1Die Firma Aicham Larson-Juhl gewährleistet, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Fabrikationsfehlern sind, und die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendigen Eigenschaften besitzen. Eine nur unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit der Waren bleibt bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen außer Betracht.
8.2 Die Frist zur Geltendmachung von Mängelansprüchen für Waren der Firma Aicham Larson-Juhl beträgt in der Regel ein Jahr. Sie beginnt mit der Aus­lieferung der Ware an den Kunden.
8.3 Der Kunde hat seinen kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen. Er hat die Firma Aicham Larson-Juhl unverzüglich und schrift­lich über Mängel an den übergebenen Waren zu informieren.
8.4 Hat der Kunde einen Fehler innerhalb der Geltendmachungsfrist formgerecht mitgeteilt, wird die Firma Aicham Larson-Juhl diesen Fehler innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Eine Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen solange die Nachbesserung nicht fehlschlägt.
8.5 Die Firma Aicham Larson-Juhl übernimmt keinerlei Gewähr für Waren, die durch den Kunden verändert oder bearbeitet, bzw. nicht fachgerecht gelagert worden sind.
9.         Haftung
9.1Die Haftung der Firma Aicham Larson-Juhl ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dem der Kunde bei Abschluss des diesen Bedingungen zugrundeliegenden Vertrags aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. Für nicht vereinbarte Rück­sendungen wird keine Haftung übernommen.
9.2 Die vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht für vorsätzliche und fahr­lässige Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für solche Schäden, die vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig durch der Firma Aicham Larson-Juhl zurechenbare Handlungen verursacht worden sind.
9.3 Der Schadensersatzanspruch bei Verzug oder Unmöglichkeit ist ausgeschlossen, soweit hierdurch nicht eine der wesentlichen Pflichten des Vertrags verletzt wird.
 
10.       Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen der die Vertragsparteien verbindenden Verträge sowie der Anlage zu diesen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.2 Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus den sie verbindenden Verträgen und Vereinbarungen die Anwendung deutschen Rechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
10.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort für die sich aus den Verträgen ergebenden beiderseitigen Rechte und Pflichten ist Neu-Ulm.
10.4 Die sich aus den beiderseitigen Geschäftsbeziehungen ergebenden Ansprüche, mit Ausnahme der Ansprüche nach Ziff. 8, sind innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Entstehung geltend zu machen.
10.5 Die Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vertragspartners.
10.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder sollten die Parteien feststellen, dass in dem Vertrag eine Lücke ist, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zum Ausfüllen der Lücke soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
 
 
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